Das Ziel, Reinhardsbrunn in eine gesicherte Zukunft zu führen, ist trotz Enteignungsbeschluss noch nicht erreicht. Mit diesem Kalender soll das allgemeine Interesse an der "Kulturlandschaft Reinhardsbrunn" aufrechterhalten und weiter belebt werden. Gleichzeitig soll ein Hauptanliegen des "Fördervereins Schloß und Park Reinhardsbrunn e.V.", nämlich den Erhalt, als auch die dringend notwendige Sanierung und Nutzbarmachung des Schlosses, auch weiterhin in den Focus des öffentlichen Interesses zu lenken, gestützt werden.
So waren wir auch in diesem Jahr bestrebt für die Liebhaber von Reinhardsbrunn einen Kalender, der Blicke in Vergangenes und Gegenwärtiges geben soll, zu gestalten.

Dieser Kalender liegt leider nur in einer kleinen Auflage vor. Für die Interessierten sind diese wieder in den bekannten Buchhandlungen unserer Region, Buchhandlung & Papeterie in Bad Tabarz, Buchhandlung Salzmann in Waltershausen und in Friedrichroda Buch- und Schreibwaren Marko Peter in der Hauptstraße, ab sofort zu bekommen. Desweiteren ist es für die Besucher von Reinhardsbrunn möglich die Kalender im "Spirituellen Zentrum" (gegenbüber dem "Nordtor" vom Schlosspark) zu erfragen.

Anfragen Ihrerseits an uns, per Messenger, werden wir gern beantworten.

 

 

 

 

 

„Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!“

 

Dazu führen wir hier einmal einige Gedanken unsererseits für die Besucher unserer Seite aus :

 

Eins vorneweg: Das Eigentum in jeglicher Form ist insbesondere in unserer freiheitlich rechtsstaatlichen Demokratie ein besonders hohes Gut. Näheres hierzu finden wir in den Art. 14 und 15 GG. Wir glauben, dass hier nicht das Thema der Enteignung vorrangig betrachtet werden muss, wenn es nunmehr um den weiteren zügigen Vollzug des Enteignungsvollzuges um Schloss Reinhardsbrunn geht, sondern darum, dass wir im allgemeinen Verkennen, dass hier zweierlei Aspekte von vorrangiger Bedeutung sind.

 

1. Der Aspekt des Eigentums durch die bisherige Gesellschaft ist unseres Erachtens unstrittig. Wenn wir hier von entschädigungsloser Enteignung sprechen, bezieht sich diese aber ausschließlich auf Entschädigungsleistungen gegenüber den Eigentümern und Besitzern der Immobilie. Diese Enteignung hierbei ist klar, nämlich dass der tatsächliche Geldwert die 1-Euro Grenze kaum überschreitet. Einigkeit bestand dazu schon im Vorfeld des angestrebten Enteigungsverfahrens. So hatte die ehemalige Eigentümerin von vorherein das Angebot gemacht, einen symbolischen Kaufpreis von 1 Euro gegenüber dem Land Thüringen in Ansatz zu bringen. Ohne dabei aber außer Acht zu lassen, dass die Liste der Gläubiger, welche im Grundbuch eingetragen sind, nicht Bestandteil einer Enteignung sein kann.

 

2. Nach Auffassung der Akteure ist das Enteignungsverfahren darauf angelegt quasi entschädigungslos, was unstrittig ist, und lastenfrei, was strittig bleibt, zu enteignen.

Ist es nicht so, dass im Vorfeld eines Verfahrens, ob es nun eine Insolvenz, Verkauf, Zwangsversteigerung oder Enteignungsverfahren ist, der Aspekt der möglichen Entschädigung der Gläubiger als Gesamtheit in Betracht gezogen werden muss? Besteht hierzu kein Konsens, ist es unseres Erachtens kaum auszuschließen, dass einzelne Gläubiger völlig freiwillig auf ihre Forderung gegenüber der bisherigen Eigentümerin und den Besitzern verzichten. Da zu den Gläubigern unseres Wissens auch Forderungen der öffentlichen Hand – sei es nun Stadt, Kreis oder Land – gehören, ist wohl doch so, dass grundsätzlich jeder dieser Gläubiger, besonders die Öffentlich-Rechtlichen gehalten sind im Sinne des Gemeinwohles den Forderungen gegenüber dem Enteignenden besondere Geltung zu verschaffen. Bei einem Verzicht seitens der öffentlich rechtlichen Gläubiger muss dieser wohl jeweils durch entsprechende politische Beschlüsse gedeckelt werden, geht es doch hier um einen Verzicht auf mögliche Haushaltsmittel, welche für kommunale Aufgaben, insbesondere die der Infrastruktur, dringend benötigt werden. Die so möglicherweise entstehenden Haushaltslöcher müssten dann durch Mittel aus Steueraufkommen „gestopft“ werden.

 

Aus Sicht der Gläubiger ist eine Streichung der Grundschulden mit einer Minimierung und Abwertung der erbrachten Leistungen ihrerseits wohl nur schwer akzeptabel. Uns fällt da eine Vorgehensweise aus den Zeiten der Arbeit der Treuhand in den 1990ern ein. Hier hat man u. a. bei der Rückübertragung von Vermögenswerten auf Verfahrenstrennung gesetzt. Das bedeutete, dass man die sachlichen Immobilienwerte frei mit 3. verhandeln konnte ohne dabei die Ansprüche finanzieller Natur außen vor zu lassen. So kam es auch im Falle von Reinhardsbrunn zum Übergang des Eigentums an Travel Charme ohne dabei seitens der Herzoglichen Stiftung von Sachen Coburg und Gotha auf Entschädigung zu verzichten. Übrigens erfolgte der Verkauf an Travel Charme mit verbindlichen Investitionsauflagen, bezogen auf jedes einzelne Gebäude des Komplexes von Reinhardsbrunn. Bei Nichterfüllung der Investitionsauflagen war es auf das Jahr1998 bezogen möglich, seitens der Treuhand eine Rückübertragung (Rückabwicklung des Kaufvertrages mit Travel Charme) einzuleiten. Diese Möglichkeit wurde unseres Erachtens nicht wahrgenommen. In den 1990gern hat auch Prinz Andreas als Vertreter des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha den Privatkauf des Schlosses Reinhardsbrunn mit Anwesen angestrebt. Dieses Ansinnen wurde seitens der Treuhand ausgeschlagen. Ziemlich zur selben Zeit trat auch die Ev. Landeskirche Deutschland in Erscheinung und waren im Konsens mit der Herzoglichen Stiftung am Erwerb der Gesamtimmobilien in Reinhardsbrunn interessiert.

 

Diese Vorgehensweise ist zwar nicht annähernd mit der heutigen Situation vergleichbar, zeigt aber auf, dass eine Verfahrungstrennung bezüglich Gläubigern und Eigentümerin ein möglicher Denkansatz ist um das angestrebte Ziel der Erhaltung des Schlosses zu erreichen.

 

Reinhardsbrunn steht nunmehr vor der 3. Enteignung seit Beginn des 20. Jahrhunderts:

 

1. Enteignung war die Fürstenenteignung 1918/19 mit Beginn der Weimarer Republik - Die Rückübertragung erfolgte in 1925 an die Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha'schen Familie

 

2. 1945 erfolgte die entschädigungslose Enteignung des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha durch die sowjetische Besatzungsmacht, - Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen nach 1990 und deren Gewährung in ausgleichender Form

 

3. Enteignung – das derzeit anstehende Verfahren

 

Leider ist es immens bedauerlich, dass es so kurz vor Erreichung des nahe geglaubten Zieles zu einem abrupten Stopp gekommen ist. Dennoch war unseres Erachtens leider damit zu rechnen, dass es zum Widerstand gegen eine quasi „Mitenteignung“ von Gläubigern kommt.

 

Es sei noch darauf hingewiesen, dass alle Grundbucheintragungen im Rahmen unserer geltenden Rechtsprechung „rechtens“ sind. Das haben gerichtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld in den letzten Jahren leider bestätigt.

 

 

Link MDR aktuelle Meldung 12.07.2019

https://www.mdr.de/…/gotha/uebergabe-reinhardsbrunn-100.html

Link wikipedia Enteignung/Eigentum Art. 14/15

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignung

 

 

Stand Juli 2019

 

 

 

 

 

10.07.2018

 

Der heutige Tag geht in die Geschichte von Schloss Reinhardsbrunn ein

 

 

 

https://www.meinanzeiger.de/gotha/c-politik/schloss-reinhardsbrunn-enteignet_a81368

 

 

 

Wir sind sehr zuversichtlich, dass nach dieser, für Deutschland wegweisenden Entscheidung, einer wirklich dauerhaften Nutzung mit Bezug zur historischen Vergangenheit, als auch mit Blick auf die touristische Zukunft, entgegengesehen werden kann.

 

 

 

Schloss Reinhardsbrunn

 

Reinhardsbrunn ist ein Stadtteil der Stadt Friedrichroda und liegt nördlich an den Ausläufern des Thüringer Waldes. Reinhardsbrunn wurde im Jahre 1085 durch den Grafen Ludwig der Springer gegründet. Das ehemalige Kloster Reinhardsbrunn gilt als „die Wiege Thüringens“ und wurde als Grablege und Hauskloster der Ludowinger genutzt. Die Heilige Elisabeth verweilte hier zeitweise und ließ im Jahre 1228 ihren Ehemann Ludwig IV. bestatten. Martin Luther machte hier auf seiner Reise nach Worms halt. 1525 wurde das Kloster während des Bauerkrieges komplett zerstört. Es verlor seinen Glanz und verfiel komplett, als die Ludowinger nach und nach ausstarben. Ab 1601 bis 1616 wurde angefangen, das Schloss wieder aufzubauen. 1826/27 wurde es als Jagd- und Lustschloss weiter ausgebaut durch Herzog Ernst I. von Coburg und Gotha. Die Kapelle steht östlich und ersetzt die im Jahre 1855 abgerissene Kirche. Die ehemalige Kirche wird als aufwändig gestalteter Bau beschrieben. „Jacob’s Traum“ stellte das Altargemälde dar, welches heute in der Augustinerkirche in Gotha zu finden ist. Im Dritten Reich wurde Schloss Reinhardsbrunn als Stützpunkt genutzt. Nach Kriegsende war ein Lazarett der Russischen Armee untergebracht. Ab 1961 wurde es von den „Reisebüros der DDR“ als Hotel eröffnet und gehörte hierzu bis zur Wende im Jahre 1989/90. Danach übernahm die Treuhand die gesamte Anlage, später war die Hotelgruppe „Travel Charme“ Eigentümer. Zur Zeit verfällt das Schloss zunehmend. Deshalb hat sich Ende des Jahres 2011 der „Förderverein Schloss und Park Reinhardsbrunn“ gegründet, der sich aktiv für die Interessen des Schlosses Reinhardsbrunn und seinen Park einsetzt.

 

Fotos: Martina Giese-Rothe